BVVB begrüßt Gründung des Bundesverbands für Honorar-Finanzanlagenberater
Neuer Verband für Honorar-Finanzanlagenberater ergänzt den unabhängigen Berufsstand in Deutschland
Berlin, August 2026 – In Deutschland wächst der Bedarf an Beratung, die frei von produktbezogenen Vergütungsanreizen erbracht wird. Vor diesem Hintergrund bewertet der Bundesverband der Versicherungsberater e.V. (BVVB) die Gründung des Bundesverbands der Honorar-Finanzanlagenberater e.V. (BVHF) als wichtigen Schritt für mehr Sichtbarkeit unabhängiger Beratungsberufe.
Mit dem BVHF entsteht eine berufsständische Vertretung für Honorar-Finanzanlagenberaterinnen und Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO. Der neue Verband will das Berufsbild bekannter machen, fachliche Standards fördern und die Interessen seiner Mitglieder in der öffentlichen und berufspolitischen Diskussion vertreten.
Für den BVVB ist diese Entwicklung folgerichtig. Seit Jahren setzt sich der Verband für eine unabhängige Beratung im Versicherungsbereich ein. Die Honorar-Finanzanlagenberatung verfolgt im Bereich der Finanzanlagen einen vergleichbaren Ansatz: Die Beratung wird nicht über Produktprovisionen finanziert, sondern unmittelbar durch die Mandantinnen und Mandanten.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit dem BVHF ein eigener Berufsverband für Honorar-Finanzanlagenberater entsteht“, sagt Detlef Lülsdorf, Präsident des BVVB. „Unabhängige Beratung braucht Sichtbarkeit, klare berufliche Standards und eine starke Interessenvertretung. Der BVHF kann dazu beitragen, das gesetzlich definierte Berufsbild der Honorar-Finanzanlagenberatung bekannter zu machen und seine Bedeutung für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlicher herauszustellen.“
Ein zentrales Anliegen beider Berufsgruppen ist die Vermeidung von Interessenkonflikten. In vielen Bereichen des Finanz- und Versicherungsmarktes sind Beratung und Vermittlung eng miteinander verbunden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist dadurch nicht immer leicht zu erkennen, ob eine Empfehlung ausschließlich an ihrem Bedarf ausgerichtet ist oder ob auch Vertriebsinteressen eine Rolle spielen.
Gesetzlich geregelte Honorarberufe schaffen hier eine klare Abgrenzung. Honorar-Finanzanlagenberater dürfen sich grundsätzlich nicht von Produktgebern oder Dritten vergüten lassen. Damit unterscheidet sich ihr Berufsbild deutlich von provisionsbasierten Vertriebsmodellen. Die Vergütung erfolgt durch die Auftraggeberinnen und Auftraggeber selbst. Das schafft Transparenz und stärkt die Ausrichtung am Mandanteninteresse.
Aus Sicht des BVVB ist diese Klarheit ein wichtiger Beitrag zur Verbraucherorientierung. Gerade bei langfristigen Finanzentscheidungen benötigen Ratsuchende nachvollziehbare Empfehlungen, die zu ihrer persönlichen Situation passen. Dabei geht es nicht darum, möglichst komplexe oder besonders renditeträchtige Produkte zu präsentieren. Entscheidend ist, ob eine Lösung geeignet, verständlich, kosteneffizient und tragfähig ist.
Der BVHF stellt dabei nach eigenen Angaben eine wissenschaftlich fundierte und kapitalmarktorientierte Beratung in den Mittelpunkt. Dazu gehören unter anderem breite Diversifikation, Kosteneffizienz, Nachvollziehbarkeit und die konsequente Vermeidung produktbezogener Fehlanreize.
„Honorar-Finanzanlagenberatung heißt für uns: provisionsfrei und damit strukturell unabhängig beraten, transparent arbeiten und die Interessen der Mandanten konsequent in den Mittelpunkt stellen“, sagt Alexander Briegel, Vorstandsvorsitzender des BVHF. „Der BVHF möchte dazu beitragen, dieses Berufsbild in Deutschland sowohl für Ratsuchende als auch für Berater sichtbarer zu machen und seine Bedeutung für eine faire Finanzberatung klarer herauszustellen.“
Der neue Verband richtet sich an Berufsträgerinnen und Berufsträger mit einer Erlaubnis nach § 34h GewO. Neben der Interessenvertretung soll auch der fachliche Austausch innerhalb des Berufsstands gestärkt werden. Der BVVB sieht darin eine wichtige Ergänzung zu bestehenden berufsständischen Strukturen.
„Versicherungsberater und Honorar-Finanzanlagenberater stehen jeweils in ihrem Fachgebiet für eine Beratung, die sich nicht aus Produktprovisionen finanziert“, so Lülsdorf. „Deshalb sehen wir im BVHF eine sinnvolle und wichtige Ergänzung zu unserem Berufsstand.“
Auch für die öffentliche Diskussion über Finanzberatung kann die Gründung des BVHF Bedeutung haben. Viele Menschen suchen Orientierung in Fragen der Geldanlage, Altersvorsorge und Vermögensplanung. Gleichzeitig fällt es Ratsuchenden häufig schwer, unterschiedliche Beratungs- und Vergütungsmodelle voneinander zu unterscheiden. Eine stärkere Sichtbarkeit gesetzlich definierter Honorarberufe kann dazu beitragen, diese Unterschiede verständlicher zu machen.
„Ob Privatpersonen oder Unternehmen: Viele Menschen suchen in einer zunehmend komplexen Finanzwelt nach verlässlicher Orientierung“, sagt Samira Paulinyi, 2. Vorsitzende des BVHF. „Der BVHF setzt sich für eine Beratung ein, die transparent und nachvollziehbar ist. Sie orientiert sich konsequent an den Interessen der Ratsuchenden und schafft so Vertrauen in die Finanzberatung.“
Der BVVB sieht in der Gründung des BVHF deshalb nicht nur eine organisatorische Erweiterung innerhalb der Beratungslandschaft, sondern auch ein Signal für mehr Transparenz im Markt. Je klarer gesetzlich geregelte Honorarberufe wahrgenommen werden, desto besser können Verbraucherinnen und Verbraucher informierte Entscheidungen darüber treffen, welche Form der Beratung zu ihnen passt.
Für Medienvertreterinnen und Medienvertreter kann der BVHF künftig als Ansprechpartner dienen, wenn es um unabhängige Finanzanlageberatung, ETF-Investments, Altersvorsorge, Geldanlage, Beratungsvergütung oder regulatorische Fragen rund um die Honorar-Finanzanlagenberatung geht.
Über den BVHF
Der Bundesverband der Honorar-Finanzanlagenberater e.V. (BVHF) ist ein eingetragener, politisch und weltanschaulich neutraler Berufsverband mit Sitz in Berlin (Registergericht: Amtsgericht Berlin Charlottenburg). Voraussetzung für die ordentliche Mitgliedschaft ist eine behördlich erteilte Erlaubnis nach § 34h GewO – nachprüfbar im öffentlichen IHK-Vermittlerregister unter www.vermittlerregister.info Der Verband verfolgt ausschließlich berufsständische Ziele ohne eigene kommerzielle Interessen gegenüber seinen Mitgliedern. Die Berufsbezeichnung ‚Honorar-Finanzanlagenberater‘ ist gesetzlich definiert (§ 34h GewO) und darf nur von Inhabern einer entsprechenden behördlichen Erlaubnis geführt werden.“
Über den BVVB
Der Bundesverband der Versicherungsberater e.V. (BVVB) vertritt die berufsständischen Interessen der Versicherungsberaterinnen und Versicherungsberater in Deutschland. Der Verband setzt sich für eine unabhängige, transparente und verbraucherorientierte Beratung im Versicherungsbereich ein.

