Mitgliedschaft / Voraussetzungen

Mitgliedschaft als Berater / Beraterin beim BVVB e.V.

Grundsätzlich ist jeder fachlich Interessierte mit entsprechender Berufserfahrung willkommen, der die objektive Beratung in Versicherungsfragen erst nimmt und sein Geschäftsmodell wirtschaftlich komplett unabhängig von jeglichen Zuwendungen der Versicherungswirtschaft aufstellt.

Wer Mitglied beim BVVB werden möchte, muss sich eindeutig zur neutralen Beratung ohne Zuwendungen seitens der Versicherungswirtschaft bekennen. Der Berufsstand ist aktuell in der Gewerbeordnung nach §34d Abs. 2 GewO geregelt. Eine Vermischung von Beratung auf Honorarbasis mit klassischer Vermittlungstätigkeit beispielsweise über verschiedene Firmen, bei denen eine die Zulassung nach §34 d Abs. 2 GewO und eine andere Firma mit der der Berater / Beraterin wirtschaftlich, familiär oder in sonstiger Weise verbunden ist, die klassische Vermittlungstätigtkeit nach §34d Abs. 1 GewO ausübt, wird vom Bundesverband der Versicherungsberater BVVB e.V. nicht für eine Mitgliedschaft akzeptiert. Die Einhaltung dieser Grundsätze wird auch regelmäßig vom Vorstand und der Geschäftsstelle des BVVB e.V. überprüft.

Des Weiteren lehnt der BVVB e.V. auch eine erfolgsabhängige Beratung ab, bei der eine Vergütung beispielsweise in Abhängigkeit von einer Versicherungsprämienersparnis vereinbart wird. Dies führt in der Praxis erfahrungsgemäß nicht selten dazu, dass ähnlich wie in der provisionsabhängigen Vermittlung die wirtschaftlichen Interessen des Beraters / der Beraterin/Vermittlers ein objektives Ergebnis im Sinne des Mandanten negativ beeinflussen.

Akzeptiert und in einzelnen Beratungssegmenten geradezu begrüßt werden Kombinationen von beruflichen Zulassungen in anderen Beratungssegmenten, die für die Zielfindung objektiver Beratungsergebnisse wichtig sind, da die Versicherungswirtschaft hierzu objektiv betrachtet für die Verbraucher / Verbraucherinnen nach Kosten und sonstigen relevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen keine geeigneten Lösungen anbietet. Dazu gehören in Zeiten der Niedrigzinsphase beispielsweise der Bereich von vermögensbildenden Produkten die sich dem Kapitalmarkt bedienen sowie Fragestellungen rund um die Immobilienwirtschaft (beispielsweise Fragestellungen zur Immobilienfinanzierung). Die entsprechenden Zulassungen sind nach aktuellem Stand der Honorarfinanzanlagenberater (§34h GewO) und der Honorar-Immobiliardarlehensberater (§34i Abs.5 GewO). Auch hier ist der Verzicht auf jegliche Zuwendungen seitens der Produktanbieter (Kapitalanlageprodukte, Immobiliendarlehen) Voraussetzung für die gesetzliche Zulassung der jeweiligen Tätigkeit.

Wer als Honorarfinanzanlagenberater / Honorarfinanzanlagenberaterin und/oder Honorar-Immobiliardarlehensberater / Honorar-Immobiliardarlehensberaterin Mitglied beim BVVB e.V. werden möchte ist willkommen, wenn o.g. Kriterien erfüllt werden, eine Zulassung zum Versicherungsberater / Versicherungsberaterinnen (§34d Abs. 2 GewO) nachweist und glaubwürdig darlegen kann, dass er zumindest in Teilsegmenten seiner Beratung (Spezialisierung auf einzelne Beratungsschwerpunkte) regelmäßig Versicherungsberatung anbietet.

 

Vorteile einer Mitgliedschaft

Vorteile für Berater / Beraterinnen beim BVVB e.V.

  • Fachliche Unterstützung bei Neugründung der Kanzlei als Versicherungsberater / Versicherungsberaterin.
  • Patensystem: Jedem Neumitglied steht eine erfahrener Versicherungsberater / Versicherungsberaterin als Pate zur Verfügung.
  • Rabatte bei Lizenzen von Vergleichsprogrammen durch Rahmenverträge.
  • Gelebtes Netzwerken, d.h. fachlicher Austausch unter Kollegen / Kollegeninnen.
  • Mitglieder profitieren von unserem gelebten Netzwerken in einem eigenen Forum. Das Forum garantiert einen fachlichen Austausch auf höchstem Niveau.
  • Das Forum unterstützt die Zusammenarbeit der Versicherungsberater / Versicherungsberaterinnen untereinander.
  • Zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) führen wir Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen durch.
  • Zugriff auf regelmäßig aktualisierte Übersichten über Netto- und Honorartarife.
  • Mitglieder erscheinen in der Beratersuche für Interessenten, die einen Versicherungsberater / Versicherungsberaterin suchen
  • Bekanntheitsgrad des BVVB e.V. in den diversen Medien.
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