Kosten der Versicherungsberatung

Der Versicherungsberater / die Versicherungsberaterin wird ausschließlich von seinen Mandanten in Form eines Zeithonorars oder nach Gegenstandswerten gem. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – der Komplexität und dem Inhalt der Beratung entsprechend – bezahlt. Die Vereinbarung einer erfolgsabhängigen Vergütung ist dem Versicherungsberater / der Versicherungsberaterin untersagt (u.a. BGH I ZR 67/18) und wird vom Bundesverband der Versicherungsberater darüber hinaus aus Objektivitätsgründen, abgelehnt. Jeder Berater / jede Beraterin nimmt bei Interesse gerne eine Kostenschätzung im Vorfeld der Beratung vor. Die Rahmenbedingungen der Beratung werden grundsätzlich vor Beratungsbeginn über eine entsprechende Beratungsvereinbarung festgelegt.

Anders als bei Versicherungsvermittlern, die ihre Provision unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsaufwand bei Vertragsabschluss und bei bestehenden Verträgen in der Regel jährlich erhalten, fällt das Honorar für die Versicherungsberatung immer nur dann an, wenn der Versicherungsberater / die Versicherungsberaterin tatsächlich tätig wird.

Weil die Informationen über notwendigen Versicherungsschutz nicht mehr von der Versicherungswirtschaft, sondern vom eigenen Berater / Beraterin kommen und die Versicherungskosten in der Regel gesenkt werden können, erzielen Sie regelmäßig Kostenvorteile neben objektiv geprüftem und dadurch bedarfsgerechtem Versicherungsschutz.

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