Was ist Honorar-Finanzanlagenberatung?
Die Honorar-Finanzanlagenberatung ist die nachfrageseitige Form der Finanzanlagenberatung und erfordert eine Zulassung nach § 34h GewO.
Honorar-Finanzanlagenberater bieten dabei unabhängig von Produktprovisionen eine große Bandbreite von Dienstleistungen, von der Analyse der finanziellen Einkommens-/Vermögenssituation über Ruhestandsplanung, Depotcheck, Anlageberatung bis zur Portfolioüberwachung.
Honorar-Finanzanlagenberater werden ausschließlich von ihren Mandanten für ihre Dienstleistungen vergütet.
Sie sind gesetzlich verpflichtet keine Zuwendungen (Provisionen u.a.) von Dritten (Produktanbietern wie z. B. Fondsgesellschaften) anzunehmen, sofern diese Dritten weder Anleger sind noch vom Anleger mit Beratungsaufgaben betraut wurden. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Beratung und als Folge einer Vermittlung eines Anlageproduktes, es sei denn, die empfohlene Finanzanlage oder eine gleichwertige Finanzanlage ist ohne solche Zuwendungen nicht verfügbar. Erhaltene Zuwendungen müssen in diesem Fall dann umgehend und in vollem Umfang an die Mandanten weitergeleitet werden, i.d.R. durch Gutschrift auf dem Anlagekonto der Mandanten. Dies steigert die Transparenz der Kosten und ermöglicht eine Fokussierung auf maßgeschneiderte Lösungen für die individuellen Bedürfnisse der Mandanten.
Für Honorar-Finanzanlagenberater, die Mitglied im BVVB sind, gehört die Anwendung und Beachtung der Berufsgrundsätze der Versicherungsberater auch in ihrem Tätigkeitsbereich zum berufsrechtlichen Selbstverständnis.