Unabhängige Beratung ohne Versicherungsverkauf – der Bundesverband der Versicherungsberater
Verbraucher, Unternehmen und Behörden suchen immer häufiger nach einer wirklich unabhängigen Versicherungsberatung. Nach Ansicht des Bundesverbandes der Versicherungsberater (BVVB) und seiner Mitglieder ist eine unabhängige Beratung in Versicherungsfragen nur gewährleistet, wenn ein Verkauf von Versicherungen ausgeschlossen ist.
Der Bundesverband der Versicherungsberater (BVVB) ist der führende Berufsfachverband für die behördlich zugelassenen Versicherungsberater in Deutschland. Neutralität und Unabhängigkeit stellen die Mitglieder im BVVB dadurch sicher, dass sie ausschließlich im Interesse ihrer Auftraggeber, also der Verbraucher, Unternehmen oder Behörden tätig werden. Dies unterscheidet sie schon im Grundsatz systemisch von Versicherungsmaklern und Versicherungsvertretern, da es Versicherungsberatern verboten ist, Versicherungen auf Provisionsbasis zu vermitteln.
Bei der Versicherungsberatung handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit, wie man es von Rechtsanwälten und Steuerberatern kennt. Ausschließlich die Interessen der Mandanten zu wahren, bestimmt Inhalt und Erfolg der Tätigkeit eines behördlich zugelassenen Versicherungsberaters im BVVB. Dies schafft Vertrauen.
Fragestellungen rund das Thema Versicherungen ist sind vielfältig und komplex. Daher sind die Mitglieder im BVVB mit ihrer Beratungskompetenz regelmäßig auf Themenschwerpunkte spezialisiert. Zentrale Aufgabe des Bundesverbands der Versicherungsberater ist es, das hohe Beratungsniveau seiner Mitglieder durch umfangreiche Fortbildungsangebote zu unterstützen.
Mandanten schätzen die Neutralität der unabhängigen Versicherungsberater. Deren Vergütung erfolgt, wie auch bei Steuerberatern und Rechtsanwälten, gegen Honorarvereinbarung.
Verbrauchern, Unternehmen, und Behörden, die eine unabhängige Beratung auf hohem Niveau suchen, empfiehlt der BVVB, ausschließlich unabhängige Berater für ihre Beratung zu vergüten. Denn wird die Leistung eines Beraters stattdessen faktisch von einem Dritten vergütet, wie z. B. durch Provisionen von Versicherern, so besteht immer die Gefahr eines Interessenskonfliktes. Dies kann dazu führen, dass die vermeintlich kompetenten Berater nicht mehr ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten vertreten, sondern letztlich an den Provisionen für den Verkauf von Versicherungen interessiert sind.
Insofern gilt: Eine Beratung ist nur dann wirklich unabhängig, wenn diese ohne den Verkauf von Versicherungen auf Provisionsbasis erfolgt. Die Mitglieder im Bundesverband der Versicherungsberater beraten ausschließlich im Mandanteninteresse. Ein Verkauf von Versicherungen auf Provisionsbasis ist verboten.