Interview von Stefan Albers zum "Hinweis- und Informationssystem" (HIS) im Deutschlandfunk, Sendung vom 19.10.09
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verbrauchertipp/1049320/
Warnliste der Versicherungen für Problemkunden
Von Wibke Schmidt
"Hinweis-
und Informationssystem" (HIS) ist der etwas sperrige Name einer Datei,
in der die Versicherungswirtschaft Warnhinweise über auffällige Kunden
sammelt. Wer hier einen Eintrag hat, hat ein Problem: Die Versicherer
betrachten ihn als Risikofall und verweigern im schlimmsten Fall den
Abschluss eines neuen Vertrages. Seit einiger Zeit muss die Branche
Einblick in ihre schwarze Liste gewähren.
So mancher Kunde, der
eine Versicherung abschließen will, erlebt eine unangenehme
Überraschung: Es hagelt Absagen, oder die Versicherer wollen die
gewünschte Police nur gegen einen saftigen Risikoaufschlag verkaufen.
Schuld daran kann ein Eintrag im Hinweis- und Informationssystem der
Versicherungswirtschaft sein. In dieser Datei sammeln die Versicherer
Daten über Kunden, die ihnen unangenehm aufgefallen sind. Fast alle
Bereiche sind beteiligt, sagt Stefan Albers vom Bundesverband der
Versicherungsberater:
"Es gibt insgesamt sieben Sparten, die
durch das Hinweis- und Informationssystem erfasst werden, dazu gehören
Bereiche wie Lebensversicherung, die Kraftfahrtversicherung, die
Haftpflichtversicherung, die Sachversicherung, die
Transportversicherung und andere, nicht dazu gehört die private
Krankenversicherung."
Die Branche hat das System 1993
eingeführt, um Versicherungsbetrügern auf die Schliche zu kommen.
Mittlerweile sind nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen
Versicherungswirtschaft etwa 9,5 Millionen Einträge erfasst - die
Betroffenen erfahren meist nichts davon. Denn in der Datei landen nicht
etwa nur Betrüger, sondern auch Menschen, deren Schadensfall den
Argwohn eines Versicherers erweckt hat. Wem sein Auto mitsamt Papieren
gestohlen wird, erhält beispielsweise einen Eintrag. Auch, wer in
kurzer Zeit seine Rechtsschutzpolice mehrfach in Anspruch nimmt, muss
mit einem Vermerk rechnen. Und wem eine Versicherung gekündigt wird,
hat ebenfalls schlechte Karten:
"Wenn man zum Beispiel in der
Haftpflichtversicherung mehrere Schäden hintereinander hatte, der
Versicherer den Vertrag deshalb gekündigt hat, das ist gerade bei
kleinen Schäden eigentlich sehr häufig, dann könnte dieser Versicherer
einen Eintrag in dieses HIS-System vornehmen, dass der Versicherer dem
Versicherungsnehmer aufgrund diverser Schadenereignisse gekündigt hat."
Und
dann kann es schwierig werden, an eine neue Haftpflicht-Police zu
kommen. Um die Chancen zu erhöhen, rät Stefan Albers, nicht einfach nur
den Antrag des neuen Versicherers auszufüllen, sondern eine Anlage
beizufügen. Darin kann man erklären, wie es genau zu der Kündigung kam
und dass es eine zufällige Aneinanderreihung von kleinen Schäden gab.
Die Einträge im Hinweis- und Informationssystem werden erst nach fünf
Jahren wieder gelöscht. Die Einwilligung zum Speichern der Daten
erteilt der Kunde fast automatisch:
"Bei jedem Antrag auf eine
Versicherung, den man stellt, füllt man automatisch auch oder
unterschreibt man letztendlich eine Einwilligung, das ist dann immer im
so genannten Kleingedruckten formuliert. In der Regel geben die
Versicherungsnehmer ihre kompletten Daten zur Weitergabe frei."
Erst
seit kurzem haben Kunden ein Recht darauf, zu erfahren, was über sie
gespeichert wurde. Versicherte, die seit April 2009 neu eingetragen
werden, bekommen automatisch Bescheid. Alle anderen müssen selbst aktiv
werden. Indem sie den Gesamtverband der deutschen
Versicherungswirtschaft anschreiben und eine Kopie des
Personalausweises dazu legen. Der Verband teilt mit, ob es einen
Eintrag gibt und welches Unternehmen ihn ins System gestellt hat.
Dieses Unternehmen ist dann der eigentliche Ansprechpartner. Es muss
über den genauen Inhalt der Meldung informieren und falsche Meldungen
löschen, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen:
"Wenn man sieht, dass da die Einträge nicht
korrekt sind, sollte man sich möglichst schnell mit dem Versicherer in
Verbindung setzen und hier eine Korrektur verlangen. Erfolgt die nicht
oder bestehen da Unstimmigkeiten über den Inhalt dieser Eintragung,
sollte man sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden und dort
eine entsprechende Beschwerde abgeben. Auch dieses Verfahren ist
kostenlos."