Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) lässt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt überprüfen, wonach der Tarifstrukturzuschlag der Allianz rechtens sein soll.
Bis vor kurzem war noch unklar, ob die BaFin die Entscheidung rechtskräftig werden lässt oder Rechtsmittel einlegt.
Die Allianz hatte in Ihren neuen Tarifen der Aktimed-Serie einen
Tarifstrukturzuschlag erhoben, den die BaFin als unzulässig ansah, weil
er das Tarifwechselrecht der Versicherungsnehmer unzulässig erschwert.
Deswegen hatte sie der Allianz verboten, den Tarifstrukturzuschlag zu
erheben. Gegen diese Entscheidung hatte die Allianz Klage vor dem
Verwaltungsgericht Frankfurt erhoben, welches vor kurzem zugunsten der
Allianz entschieden hatte.
„Zwar ist das nur die verwaltungsgerichtliche Überprüfung“, so
Versicherungsberater und Rechtsanwalt Roland Harstorff, „aber mit einem
Verbot wäre der Versichertengemeinschaft sehr geholfen.“ Denn
grundsätzlich kann jeder einzelne Versicherte den Tarifstrukturzuschlag
auch auf zivilrechtlichem Wege überprüfen lassen. Wenn jedoch das nun
angerufene Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass das Verbot der
Finanzdienstleistungsaufsicht, den Tarifstrukturzuschlag zu erheben,
rechtens war, so würde dies für den Tarif insgesamt gelten. Dann müsste
nicht jeder einzelne Versicherte um sein Recht vor einem Zivilgericht
kämpfen.
Bleibt abzuwarten wie das Bundesverwaltungsgericht entscheiden wird.