Newsletter
Wollen Sie über aktuelle Beiträge auf dieser Seite benachrichtigt werden?

Aktuelles

Archiv

 
Wechsel in der PKV erleichtert

Tarifstrukturzuschlag der Allianz beim Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung unzulässig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 23.06.2010 entschieden (BVerwG 8 C 42.09 - Urteil vom 23. Juni 2010), dass Versicherer der privaten Krankenversicherung beim Wechsel von einem bestehenden in einen neuen Tarif keinen allgemeinen Tarifstrukturzuschlag erheben dürfen.

Die Allianz Private Krankenversicherung AG bietet seit März 2007 neue Krankenversicherungstarife an. Versicherte, die vom bestehenden Tarif in den neuen Tarif wechseln wollen, sollten einen „Tarif-strukturzuschlag“ als pauschalen Risikozuschlag zahlen.

Auf die Revision der BaFin hat das Bundesverwaltungsgericht nun das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main aufgehoben und die Klage der Allianz abgewiesen. „Die Erhebung eines Tarifstruktur-zuschlags für Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung beim Tarifwechsel verstößt“, so das Gericht, „gegen zwingendes Versicherungsvertragsrecht.“ Danach erwirbt der Versicherungs-nehmer mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages das Recht, dass der vom Versicherer bei Vertragsbeginn festgestellte Gesundheitszustand im Fall eines Tarifwechsels für die Risikoeinstufung im neuen Tarif maßgeblich bleibt. „Die Erhebung eines pauschalen Risikozuschlags aus Anlass des Tarifwechsels ist unzulässig.“

„Dies ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz“, kommentiert Stefan Albers, Präsident des Bun-desverbandes der Versicherungsberater, das gestrige Urteil.

Die Versicherten sollten beim Wechsel in die akuelle „AktiMed“-Serie einen pauschalen Zuschlag in Höhe von meist 20% bezahlen. Damit wurde in der Praxis häufig der Tarifwechsel wirtschaftlich unin-teressant. Die Versicherten blieben in den „alten Tarifen“, die gleichzeitig für den Neuzugang gesperrt wurden. Hohe Beitragsanpassungen waren zum Teil die Folge. „Der finanzielle Schaden für die Verbraucher seit 2007 ist enorm“, so Albers weiter.

„Die Versicherten sollen sich nun unabhängig beraten lassen“, welcher Tarif für sie geeignet ist – so das vorläufige Fazit des Versicherungsberaters.


BVVB Bundesverband der Versicherungsberater e.V.



 

Archiv