Newsletter
Wollen Sie über neue  Beiträge der Seite "Aktuelles" benachrichtigt werden?

Aktuelles - Archiv

Pressemitteilung

Verbraucher und Unternehmen zahlen mindestens 20 Milliarden Euro im Jahr zu viel für ihren Versicherungsschutz. Schuld ist nicht zuletzt die Beratung durch provisionsabhängige Vertreter und Makler.

Die neue Pflicht zur Offenlegung von Provisionen bleibt halbherzig: Unternehmen erhalten überhaupt kein Recht auf Kostentransparenz. Selbst für die Verbraucher bleibt vieles beim Alten.

Bonn, 19.2.2008 (BVVB)
Die Beratung durch provisionsabhängige Versicherungsvertreter oder Makler kommt die Kunden teuer zu stehen. Verbraucher und Unternehmen zahlen für ihren Versicherungsschutz - der in vielen Fällen nicht einmal bbedarfsgerecht ist - jährlich mindestens 20 Milliarden Euro mehr als nötig. Das hat der Bundesverband der Versicherungsberater (BVVB) anlässlich einer Fachtagung zu den Folgen des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Frankfurt am Main auf Basis der eigenen Fallpraxis hochgerechnet.

BVVB hat neuen Vorstand

Als neuer Präsident des BVVB wurde Dipl.-Betriebswirt (BA) Stefan Albers gewählt. Herr Albers ist Versicherungsberater und zugleich Rentenberater für betriebliche Altersversorgung. Dem bisherigen Vorstand gehörte er bereits als Vizepräsident an.

Als weitere Vorstandsmitglieder wurden gewählt:
Herr Jürgen J. Karpf (Vizepräsident)
Herr Andreas Kutschera (Schatzmeister)
Herr Roland Harstorff (Schriftführer)

Finanztest 2/2008 - Betriebsrente bleibt attraktiv

Im vorstehend genannten Artikel versucht die Zeitschrift Finanztest den Beweis zu führen, dass der Abschluss einer Betriebs- oder Riesterrente für Arbeitnehmer grundsätzlich empfehlenswert ist.

Dass diese Aussage so nicht richtig ist, wird nachstehend aufgezeigt.

Wie üblich, wurden die Ergebnisse des Berichts von einer Vielzahl von Medien ungeprüft übernommen. Hier wäre es wünschenswert, dass auch die Informationen von vermeintlich objektiven Quellen vor einer Veröffentlichung nochmals geprüft werden. Eine Falschinformation der jeweiligen Leser könnte so vermieden werden. Dass die Berechnungsergebnisse von Finanztest keinerlei Praxisbezug haben, wird aus den nachfolgenden Beispielen deutlich.

BGH Urteil ermöglicht Nachforderung

Mit seiner Entscheidung vom 12.10.2005 hat der BGH vielen Verbrauchern die Möglichkeit eröffnet, Verluste zu reduzieren, die durch die Kündigung oder Beitragsfreistellung von kapitalbildenden Lebensversicherungen entstanden sind.

Betroffen sind Verträge, die zwischen Ende Juli 1994 und Mitte 2001 abgeschlossen und zwischenzeitlich gekündigt oder beitragsfrei gestellt wurden.

"Raus aus der Lebens-Police - ohne Schaden"

Kapital-Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen sind seit je her für private Verbraucher eine unrentable Geldanlage.

Dennoch haben Millionen Privatverbraucher wegen der Steuerfreiheit schnell noch zu Jahresende einen neuen Vertrag abgeschlossen. "Die wenigsten Verbraucher wissen, dass der Mindestgarantiezins von 2,75 % nur auf das vorhandene Deckungskapital gezahlt wird", sagt Oskar Durstin, Präsident vom Bundesverband der Versicherungsberater. Die Anlagerendite dieses Garantiezinses beträgt unter Berücksichtigung des Risikoanteils, der Vertreterprovision und Verwaltungskosten für einen 40-jährigen Mann in den meisten Fällen kaum mehr als 0 %! "Bei dieser Rendite muss man sich dann keine Gedanken mehr über die Steuerlast machen", so Durstin ...

Neuer Ausschluss von ABC-Waffen in Lebensversicherungen

Bundesverband der Versicherungsberater (BVVB) warnt vor Neuabschlüssen
 
Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit haben Versicherungsgesellschaften eine neue Vertragsklausel aufgenommen, wonach kein Versicherungsschutz bei Risikolebens-, Kapitallebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, besteht, wenn „die Schäden nach Angriffen atomarer, biologischer und chemischer Waffen“ verursacht werden. Diese Klausel kommt dann zum Zug, „wenn der Einsatz oder das Freisetzen von ABC-Waffen darauf ausgerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden“. Damit kann die Leistung auch dann verweigert werden, wenn zwar nur wenige Personen betroffen sind, der Anschlag aber eine Gefährdung für eine größere Zahl von Personen darstellte.



Zurück