Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 10.06.2009 bestätigt, dass die Gesundheitsreform 2007 (GKV-WSG) mit Ihren Regelungen für die Private Krankenversicherung (PKV) verfassungskonform ist. Von der PKV-Branche wurden vor allem drei zentrale Punkte dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Zum einen die Wirksamkeit des Basistarifs, dann die Wechselmöglichkeit zu einem anderen Versicherer und schließlich die 3-Jahresregelung, nach der Arbeitnehmer nur dann in die PKV wechseln dürfen, nachdem sie mindestens in drei aufeinander folgenden Jahren ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze nachgewiesen haben. Zu allen Regelungen hatte das BVerfG gesagt, dass sie verfassungskonform sind.
Nun sollten sich alle PKV-Versicherten noch vor dem 30.06.2009 beraten
lassen, ob für Sie der Wechsel zu einem anderen Versicherer oder in den
Basistarif sinnvoll ist. Die Zeit drängt, gleichwohl kann das
Verstreichen lassen der Frist fatale Folgen haben. Umfassende und
neutrale Beratung erhalten die Versicherten von den
Versicherungsberatern, die Im BVVB organisiert sind.
Alle über 55-Jährigen können auch noch nach dem 30.06.2009 in den
Basistarif oder Standardtarif der PKV wechseln. Die Frist 30.06.2009
gilt nur für alle jüngeren Versicherten und für jene, die den
Versicherer unter Mitnahme eines Teils Ihrer Alterungsrückstellungen
wechseln wollen.
Verfasser: Rüdiger Falken, Versicherungsberater, Hamburg