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HIS – Versicherer müssen Auskunft geben

Das Hinweis- und Informationssystem (kurz: HIS) der Versicherungswirtschaft wird langsam datenschutzrechtlichen Erfordernissen angepasst.

In HIS werden Kundeninformationen für den Zugriff durch alle Versicherer gespeichert. So war man bislang nie sicher, welche Informationen über einen Verbraucher dort überhaupt vorlagen.

In einem ersten Schritt hat sich der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft nun bereit erklärt, allen Verbrauchern einen Auskunftsanspruch einzuräumen. „Das war lange überfällig“, so Versicherungsberater und Rechtsanwalt Roland Harstorff aus Hamburg. „Jetzt wissen die Verbraucher endlich, welche Informationen dort über sie gespeichert sind und können falsche Einträge löschen lassen.“ Das gilt auch für zu lange gespeicherte Informationen; die Daten sollen automatisch nach 5 Jahren gelöscht werden.

Sollte der Versicherer dem berechtigten Löschungswunsch des Verbrauchers nicht nachkommen, kann dieser sich an den Ombudsmann für Versicherungen bzw. den Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung wenden.

Die Datei wird synonym auch UNIWAGNIS genannt und wurde ursprünglich zur Betrugsbekämpfung ins Leben gerufen. Es ging darum, Versicherungsbetrug aufzudecken. Zwischenzeitlich werden auch diverse allgemeine risikorelevante Informationen in über 9 Millionen Einträgen gespeichert: Es finden sich Antragsablehnungen, Vorerkrankungen oder auch Informationen über Zahlungsschwierigkeiten von Versicherungsnehmern oder über eingereichte Schadensfälle. Wie weit das Informationssystem letztlich geht, ist geheim.

Bei Interesse an den eigenen Daten können sich Verbraucher an den GDV wenden:

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Hinweis- und Informationssystem -
Wilhelmstraße 43/43 G

10117 Berlin

Dem Auskunftswunsch ist eine Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) beizufügen.

Und wenn kein Fehler im System ist, erhalten die Kunden auch tatsächlich alle gespeicherten Daten...

BVVB Bundesverband der Versicherungsberater e.V.