Versicherungsberatung ohne Produktverkauf ist Verbraucherschutz
Die in der Studie „Anforderungen an Finanzvermittler“ im Auftrag des Verbraucherministeriums (BMELV) geforderte Beratung ohne Produktverkauf ist gelebter Verbraucherschutz, erläutert Stefan Albers, Präsident des Bundesverbandes der Versicherungsberater e.V., Bonn.
„Eine objektive Beratung ist nur dann möglich, wenn der Berater nicht
an der Versicherung verdient. Wir fordern daher die strikte Trennung
von Beratung und Verkauf“, so Versicherungsberater Albers weiter.
Die in der Studie aufgezeigten Qualitätsprobleme in der
Finanzvermittlung sind am effizientesten zu bewältigen, wenn der
permanente Interessenskonflikt „Beratung versus Produktverkauf“ gelöst
wird: Neutrale Beratung ist mit dem Verkauf von Versicherungen nicht
vereinbar!
Verbraucher zahlen jährlich 20 Mrd. EURO zuviel für ihre Versicherungen
Fehlsteuerungen durch den provisionsgesteuerten Vertrieb sind bisher
eher die Regel als die Ausnahme: 233.952 Versicherungsvermittlern
stehen nur 147 unabhängige und neutrale Versicherungsberater gegenüber.
Die Folgen sind dramatisch: Statt der wichtigen Risikoabsicherung
(private Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeits- und
Todesfallabsicherung, etc.) werden von Vermittlern zum Beispiel immer
noch langlaufende, provisionsbringende Fondspolicen verkauft.
Einkommensschwache Bevölkerungsschichten, die am dringendsten auf
Unterstützung angewiesen sind, werden von einigen
Versicherungsverkäufern in den finanziellen Ruin getrieben.
Vermittler dürfen nicht doppelt kassieren
In der Studie von Evers und Jung wird dargestellt, warum eine
Umorientierung zur neutralen Beratung gegen Honorar dringend notwendig
ist. „Wir fordern von der Politik eine klare gesetzliche Regelung, mit
der es jedem Verbraucher möglich ist, sofort zu erkennen, ob ihm ein
Vermittler oder ein Berater gegenüber steht“, so Präsident Albers vom
Bundesverband der Versicherungsberater. Die Berufsbezeichnung „Berater“
muss für den Verbraucher erkennbar neutral sein und einem
Vermittlungsverbot unterliegen. So wie dies für die
Versicherungsberater bereits der Fall ist. Vermittler sind hingegen
Vertriebsunternehmen, die Finanz- oder Versicherungsprodukte vermitteln
und dafür vom Produktgeber eine Provision erhalten.
Honorar für neutrale Beratung zahlt sich aus
Das an den Versicherungsberater zu zahlende Honorar amortisiert sich
häufig schon nach ein bis zwei Jahren. Überflüssige Versicherungen und
die Prämien hierfür werden vermieden. Dringend notwendiger
Versicherungsschutz muss nicht teuer sein.
Aber nicht nur in Euro und Cent. Nur bei einem unabhängigen Dritten
kann der Versicherungsnehmer sicher sein, dass er im
Preis-Leistungsverhältnis ein hervorragendes Produkt empfohlen bekommt.
Denn mit der Beurteilung des Bedingungswerks ist der Verbraucher maßlos
überfordert.
Der Versicherungsberater hilft bei der Vereinbarung, Änderung oder
Prüfung von Versicherungsverträgen. Im Schadenfall berät er bei der
Geltendmachung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen und vertritt
den Mandanten außergerichtlich gegenüber dem Versicherer. Häufig können
so teure Prozesse vermieden werden.
Diese Aufgaben übt er aus, ohne von einem Versicherer einen
wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm
abhängig zu sein. Die Versicherungsberatung zeichnet sich dadurch aus,
dass neben der Beratung des Verbrauchers gleichzeitig eine kompetente
Unterstützung bei Abschluss sowie eine laufende Betreuung während der
Laufzeit der Verträge aus einer Hand gewährleistet sind.
Trotz umfangreicher Beratungs- und Dokumentationspflichten sowie dem
Ausweis von Kosten in Euro und Cent sind viele Verbraucher mit der
Papierflut überfordert. Sie benötigen unabhängigen Rat.
Ansprechpartner:
Dorothe Moraing, Geschäftsführerin des BVVB e.V.
Tel. 0228 / 387 29 29
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Stefan Albers, Präsident des BVVB e.V.
Tel. 02602 / 9979 110