- Fondspolicen -
Das Auf und Ab der Kurse. Geldvermehrung oder Geldvernichtung?
Zum Jahresanfang versenden viele Lebensversicherungsunternehmen die Jahresstandsmitteilung über bestehende Verträge an ihre Kunden. In den letzten Jahren war das nichts Besonderes und bis auf die Tatsache, dass die Jahre 2003 bis 2007 für die Branche insgesamt Jahre der verhaltenen Konsolidierung auf niedrigem Niveau waren, ist dies keiner besonderen Erwähnung wert.
Mit dem Jahreswechsel 2008/2009 ist jedoch eine neue Qualität der Unsicherheit bei den Kunden wieder aufgetaucht, bei der zunehmend auch die Versicherungsberater nach Lösungsmöglichkeiten gefragt werden.
Hilflosigkeit bei 10 % Rendite und Land unter
Versicherte,
die eine fondsgebundene Renten- oder Kapitalbildende
Lebensversicherung besitzen, zeigen sich zunehmend hilflos im Umgang
damit. Sie fragen den Versicherungsberater, ob sie die Police weiter
bedienen sollen, da der aktuelle Guthabenbetrag erheblich unter den
bereits eingezahlten Beiträgen liegt. Fast Mitleid erregend mutet dabei
der Hinweis auf Beispielberechnungen für die Guthabenentwicklung an,
die beim Vertragsabschluss von den Unternehmen erstellt wurden. Soll
und Ist bei den Verträgen rauben den Betroffenen buchstäblich den
Schlaf und führen zu Fragen wie: „Ich dachte, der Vertrag entwickelt
sich jährlich mit 10 Prozent, so wie es hier beschrieben ist.
Stattdessen steht er im Minus. Welche Rendite hat der wohl in der
Zukunft? Soll ich den Vertrag fortführen?“
Die Fragen sind
zugleich nachvollziehbar und müßig. Nachvollziehbar insofern, als es
leicht zu verstehen ist, dass jemand ins Nachdenken gerät, wenn er
einen Abgrund sieht. Auf der anderen Seite jedoch ist die Frage nach
der künftigen Rendite und der Fortführungswürdigkeit falsch gestellt
bzw. kann von einem Versicherungsberater so auch nicht beantwortet
werden. Er kann darüber aufklären, welche Vor- und Nachteile die eine
oder andere Handlungsalternative hat und die jeweiligen
Beitragsrenditen berechnen und darstellen.
Beispielberechnungen nähren Hoffnungen – die Wirklichkeit ist aber die Börse
Fondsgestützte
Policen hängen wesentlich von der Börsenentwicklung und dem darauf
gründenden Fondsvermögen ab. Wie aber sich die Börse entwickeln wird,
insbesondere, wie sich Erholung und Wertverfall abwechseln, das wissen
vielleicht Seher und Sternendeuter, nicht aber ein
Versicherungsberater. Deswegen kann er auch nicht wirklich trösten, wenn ein Ratsuchender durch den Wertverfall seiner Police mürbe geworden ist. Handlungsalternativen aufzeigen kann er hingegen schon.
Beispielberechnungen
zur Wertentwicklung einer Police sollten als das betrachtet werden, was
sie sind: Eine unverbindliche Vorhersage ohne Garantie. Acht, zehn oder
zwölf Renditeprozente oder 422.000 Euro Ablaufsumme ändern dabei nichts
am Wahrheitsgehalt einer Beispielberechnung.
Die Zunahme solcher
Fragen zeigt, dass die Policeninhaber mit ihrem Produkt überfordert
sind. Wären Sie vernünftig darüber aufgeklärt worden, wie eine
fondsgestützte Police funktioniert, so würden solche Fragen erst gar
nicht gestellt. Denn Fondspolicen zeichnen sich über die Jahrzehnte
hinweg durch eine unvorhersehbare Achterbahnfahrt in der
Wertentwicklung aus.
Vom Schönreden und vom Nervenkrieg
Die
– mitunter unangenehme – Aufgabe besteht darin, einem Hilfesuchenden
klarzumachen, dass er ein für ihn völlig ungeeignetes Produkt erworben
hat. Stellt ein Versicherter mit einer Fondspolice nach kurzer Laufzeit
fest, dass ihn der Wertverlust um den Schlaf bringt, sollte er sich der
bitteren Erkenntnis stellen, dass ein Ende mit Schrecken besser ist als
ein Schrecken ohne Ende. Denn wie wird das Nervenkostüm in einigen
Jahren reagieren? Beim nächsten Börseneinbruch sind dann nicht 6000 €
sondern vielleicht schon 14000 € an Beiträgen gezahlt und der
Leidensdruck angesichts des Vertragsstandes wird noch größer sein.
Allerdings kann auch die vorzeitige Auflösung des Vertrages im
Einzelfall nicht die geeignete Alternative sein. Hier gilt es die
Handlungsalternativen und damit Fakten für die Entscheidungsfindung
aufzuzeigen.
Über einer Kaufentscheidung für eine Fondspolice
muss daher die Entscheidung des Interessenten stehen, ob ein damit
einhergehender unabdingbarer Nervenkrieg über Jahrzehnte willkommen ist
oder nicht. Mancher in jungen Jahren empfindet das als spannende
Herausforderung und entscheidet sich dafür. Um nach einigen Jahren
ernüchtert festzustellen, dass er sich selbst falsch eingeschätzt hat.
Informieren – Schaden abwenden
Der
Bundesverband der Versicherungsberater empfiehlt, vor Abschluss einer
fondsgebundenen Altersvorsorgepolice den Rat eines Verbandsmitgliedes
einzuholen. Er kann die in Fondspolicen verpackten Garantieversprechen
nachvollziehbar aufdröseln und auf ihr wirkliches Maß zurückführen.
Wenn ein Ratsuchender mit einer Fondspolice inhaltlich und
wirtschaftlich überfordert ist, so wird ihm der Versicherungsberater das
sagen.
Mag die Wahrheit unangenehm sein, so ist sie aber ein Schutz und in
jedem Fall leichter zu verdauen als der Verlust Tausender Euros und
vieler Sparjahre, für die es im Rentenalter keinen Zins und
Zinseszinseffekt gibt.
Da Fondspolicen häufig mit höheren
Kosten als klassische Produkte belastet werden, kann eine Kündigung
allein dadurch zu größerem Geldverlust führen, insbesondere wenn die
tatsächliche Wertentwicklung nicht ausreicht, um die Kosten zu decken
und den Inflationsausgleich zu schaffen. Im Kündigungsfall sollte
deswegen ebenso zuvor der externe Rat des Versicherungsberaters
eingeholt werden. Denn er kennt auch die anderen maßgeblichen Umstände
hierbei wie z.B. Steuerfreiheit, verdeckte Kostenbelastung oder auch
Alternativen zu einer Kündigung und berät seinen Auftraggeber.
VB Günther J. Brandt
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