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Versicherungsberater sind keine Sternendeuter

- Fondspolicen -

Das Auf und Ab der Kurse. Geldvermehrung oder Geldvernichtung?

Zum Jahresanfang versenden viele Lebensversicherungsunternehmen die Jahresstandsmitteilung über bestehende Verträge an ihre Kunden. In den letzten Jahren war das nichts Besonderes und bis auf die Tatsache, dass die Jahre 2003 bis 2007 für die Branche insgesamt Jahre der verhaltenen Konsolidierung auf niedrigem Niveau waren, ist dies keiner besonderen Erwähnung wert.

Mit dem Jahreswechsel 2008/2009 ist jedoch eine neue Qualität der Unsicherheit bei den Kunden wieder aufgetaucht, bei der zunehmend auch die Versicherungsberater nach Lösungsmöglichkeiten gefragt werden.

Hilflosigkeit bei 10 % Rendite und Land unter

Versicherte, die eine fondsgebundene Renten- oder Kapitalbildende Lebensversicherung  besitzen, zeigen sich zunehmend hilflos im Umgang damit. Sie fragen den Versicherungsberater, ob sie die Police weiter bedienen sollen, da der aktuelle  Guthabenbetrag erheblich unter den bereits eingezahlten Beiträgen liegt. Fast Mitleid erregend mutet dabei der Hinweis auf Beispielberechnungen für die Guthabenentwicklung an, die beim Vertragsabschluss von den Unternehmen erstellt wurden. Soll und Ist bei den Verträgen rauben den Betroffenen buchstäblich den Schlaf und führen zu Fragen wie: „Ich dachte, der Vertrag entwickelt sich jährlich mit 10 Prozent, so wie es hier beschrieben ist. Stattdessen steht er im Minus. Welche Rendite hat der wohl in der Zukunft? Soll ich den Vertrag fortführen?“

Die Fragen sind zugleich nachvollziehbar und müßig. Nachvollziehbar insofern, als es leicht zu verstehen ist, dass jemand ins Nachdenken gerät, wenn er einen Abgrund sieht. Auf der anderen Seite jedoch ist die Frage nach der künftigen Rendite und der Fortführungswürdigkeit falsch gestellt bzw. kann von einem Versicherungsberater so auch nicht beantwortet werden. Er kann darüber aufklären, welche Vor- und Nachteile die eine oder andere Handlungsalternative hat und die jeweiligen Beitragsrenditen berechnen und darstellen.

Beispielberechnungen nähren Hoffnungen – die Wirklichkeit ist aber die Börse

Fondsgestützte Policen hängen wesentlich von der Börsenentwicklung und dem darauf gründenden Fondsvermögen ab. Wie aber sich die Börse entwickeln wird, insbesondere, wie sich Erholung  und Wertverfall abwechseln, das wissen vielleicht Seher und Sternendeuter, nicht aber ein Versicherungsberater. Deswegen kann er auch nicht wirklich trösten, wenn ein Ratsuchender durch den Wertverfall seiner Police mürbe geworden ist. Handlungsalternativen aufzeigen kann er hingegen schon.

Beispielberechnungen zur Wertentwicklung einer Police sollten als das betrachtet werden, was sie sind: Eine unverbindliche Vorhersage ohne Garantie. Acht, zehn oder zwölf Renditeprozente oder 422.000 Euro Ablaufsumme ändern dabei nichts am Wahrheitsgehalt einer Beispielberechnung.

Die Zunahme solcher Fragen zeigt, dass die Policeninhaber mit ihrem Produkt überfordert sind. Wären Sie vernünftig darüber aufgeklärt worden, wie eine fondsgestützte Police funktioniert, so würden solche Fragen erst gar nicht gestellt. Denn Fondspolicen zeichnen sich über die Jahrzehnte hinweg durch eine unvorhersehbare Achterbahnfahrt in der Wertentwicklung aus.

Vom Schönreden und vom Nervenkrieg
 
Die – mitunter unangenehme – Aufgabe besteht darin, einem Hilfesuchenden klarzumachen, dass er ein für ihn völlig ungeeignetes Produkt erworben hat. Stellt ein Versicherter mit einer Fondspolice nach kurzer Laufzeit fest, dass ihn der Wertverlust um den Schlaf bringt, sollte er sich der bitteren Erkenntnis stellen, dass ein Ende mit Schrecken besser ist als ein Schrecken ohne Ende. Denn wie wird das Nervenkostüm in einigen Jahren reagieren? Beim nächsten Börseneinbruch sind dann nicht 6000 € sondern vielleicht schon 14000 € an Beiträgen gezahlt und der Leidensdruck angesichts des Vertragsstandes wird noch größer sein. Allerdings kann auch die vorzeitige Auflösung des Vertrages im Einzelfall nicht die geeignete Alternative sein. Hier gilt es die Handlungsalternativen und damit Fakten für die Entscheidungsfindung aufzuzeigen.

Über einer Kaufentscheidung für eine Fondspolice muss daher die Entscheidung des Interessenten stehen, ob ein damit einhergehender unabdingbarer Nervenkrieg über Jahrzehnte willkommen ist oder nicht. Mancher in jungen Jahren empfindet das als spannende Herausforderung und entscheidet sich dafür. Um nach einigen Jahren ernüchtert festzustellen, dass er sich selbst falsch eingeschätzt hat.

Informieren – Schaden abwenden

Der Bundesverband der Versicherungsberater empfiehlt, vor Abschluss einer fondsgebundenen Altersvorsorgepolice den Rat eines Verbandsmitgliedes einzuholen. Er kann die in Fondspolicen verpackten Garantieversprechen nachvollziehbar aufdröseln und auf ihr wirkliches Maß zurückführen. Wenn ein Ratsuchender mit einer Fondspolice inhaltlich und wirtschaftlich überfordert ist, so wird ihm der Versicherungsberater das
sagen. Mag die Wahrheit unangenehm sein, so ist sie aber ein Schutz und in jedem Fall leichter zu verdauen als der Verlust Tausender Euros und vieler Sparjahre, für die es im Rentenalter keinen Zins und Zinseszinseffekt gibt.

Da Fondspolicen häufig mit höheren Kosten als klassische Produkte belastet werden, kann eine Kündigung allein dadurch zu größerem Geldverlust führen, insbesondere wenn die tatsächliche Wertentwicklung nicht ausreicht, um die Kosten zu decken und den Inflationsausgleich zu schaffen. Im Kündigungsfall sollte deswegen ebenso zuvor der externe Rat des Versicherungsberaters eingeholt werden. Denn er kennt auch die anderen maßgeblichen Umstände hierbei wie  z.B. Steuerfreiheit, verdeckte Kostenbelastung oder auch Alternativen zu einer Kündigung und berät seinen Auftraggeber.

VB Günther J. Brandt
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