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Fachtagung des BVVB am 06.02.2009 in Köln

Die jährliche Fachtagung des BVVB findet dieses Jahr in Köln statt. Schwerpunkte der Veranstaltung werden Informationen rund um den Berufsstand des Versicherungsberaters und der Basistarif der privaten Krankenversicherung sein.

Was darf ein Versicherungsberater und was darf er nicht. In den Fachmedien kursieren unterschiedliche Auffassungen über das erlaubte Tätigkeitsfeld, und dies obwohl oder vielleicht auch gerade weil seit Mai 2007 erstmalig die den Versicherungsvermittlern erlaubten und die dem Versicherungsberater vorbehaltenen Tätigkeiten gesetzlich normiert sind. Ein Blick in die Gewerbeordnung zeigt, dass das Tätigkeitsfeld des Versicherungsberaters sehr umfassend ist, insbesondere ist ihm im Gegensatz zum Makler die außergerichtliche Beratung im Schadensfall erlaubt. Eine detaillierte Beschreibung des Tätigkeitsfeldes des Versicherungsberaters – auch in Abgrenzung zum Versicherungsmakler – leitet den ersten Schwerpunkt ein.

Danach wird zu dem Thema referiert, ob und wie die Beratungspflicht des Versicherers bei nachträglicher Einschaltung eines Versicherungsberaters tangiert ist. Nach neuem VVG besteht bei laufendem Versicherungsvertrag keine anlassbezogene Beratungspflicht des Versicherers, wenn der Vertrag von einem Versicherungsmakler vermittelt wurde. Diese Pflicht besteht dann beim Vermittler. Welche Konsequenzen ergeben sich bei nachträglicher Einschaltung eines Versicherungsberaters, bei Beendigung oder auch unter Fortführung des Maklervertrags?

Auf die Beratungs- und Dokumentationspflicht kann ein Versicherungsnehmer gegenüber einem Versicherungsberater nicht verzichten. Bestehen dennoch Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung für einen Versicherungsberater und gegebenenfalls welche? Diesem Thema widmet sich ein dritter Vortrag im Schwerpunkt „Der Versicherungsberater“.

Der zweite Schwerpunkt der Veranstaltung widmet sich dem Basistarif der privaten Krankenversicherung. Zum einen besteht für Altversicherte (Vertragsschluss vor dem 01.01.2009) erstmals die Möglichkeit, unter Mitnahme von Alterungsrückstellungen den Versicherer zu wechseln. Dies geschieht zunächst durch Wechsel in den Basistarif eines anderen Versicherers. Hierdurch wird der versicherten Person die Möglichkeit eröffnet, nach einer Wartezeit von 18 Monaten in den Vollkostentarif des neuen Unternehmens zu wechseln.

Zum anderen besteht auch die Möglichkeit des Wechsels in den Basistarif des eigenen Versicherers unter Mitnahme aller Alterungsrückstellungen. Die versicherten Personen müssen in beiden Fällen bis zum 30.06.2009 reagieren, um Ihre Rechte wahrzunehmen.

-    Was ist der Basistarif? Was sind die Leistungsinhalte?
-    Für wen ist der Basistarif eine gute Alternative?
-    Welche erste Erfahrungen mit Wechselwilligen gibt es bereits?
-    Welche Zusatzversicherungen werden angeboten?
-    Wie hoch ist der Übertragungswert?
-    In welchen Bereichen ist der Basistarif weiter gehender als jeder Vollkostentarif und umgekehrt?

Nur wer die Antworten auf diese und weitere Fragen kennt, kann einer Haftung aus fehlerhafter Beratung entgehen und zum Basistarif und zum Wechsel des Versicherers umfassend beraten.

Ein Programm der Veranstaltung mit Anmeldungsmöglichkeit finden Sie hier.