Die jährliche Fachtagung des BVVB findet dieses Jahr in Köln statt. Schwerpunkte der Veranstaltung werden Informationen rund um den Berufsstand des Versicherungsberaters und der Basistarif der privaten Krankenversicherung sein.
Was darf ein Versicherungsberater und was darf er nicht. In den Fachmedien kursieren unterschiedliche Auffassungen über das erlaubte Tätigkeitsfeld, und dies obwohl oder vielleicht auch gerade weil seit Mai 2007 erstmalig die den Versicherungsvermittlern erlaubten und die dem Versicherungsberater vorbehaltenen Tätigkeiten gesetzlich normiert sind. Ein Blick in die Gewerbeordnung zeigt, dass das Tätigkeitsfeld des Versicherungsberaters sehr umfassend ist, insbesondere ist ihm im Gegensatz zum Makler die außergerichtliche Beratung im Schadensfall erlaubt. Eine detaillierte Beschreibung des Tätigkeitsfeldes des Versicherungsberaters – auch in Abgrenzung zum Versicherungsmakler – leitet den ersten Schwerpunkt ein.
Danach wird zu dem Thema referiert, ob und wie die Beratungspflicht
des Versicherers bei nachträglicher Einschaltung eines
Versicherungsberaters tangiert ist. Nach neuem VVG besteht bei
laufendem Versicherungsvertrag keine anlassbezogene Beratungspflicht
des Versicherers, wenn der Vertrag von einem Versicherungsmakler
vermittelt wurde. Diese Pflicht besteht dann beim Vermittler. Welche
Konsequenzen ergeben sich bei nachträglicher Einschaltung eines
Versicherungsberaters, bei Beendigung oder auch unter Fortführung des
Maklervertrags?
Auf die Beratungs- und Dokumentationspflicht kann ein
Versicherungsnehmer gegenüber einem Versicherungsberater nicht
verzichten. Bestehen dennoch Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung für
einen Versicherungsberater und gegebenenfalls welche? Diesem Thema
widmet sich ein dritter Vortrag im Schwerpunkt „Der
Versicherungsberater“.
Der zweite Schwerpunkt der Veranstaltung widmet sich dem Basistarif
der privaten Krankenversicherung. Zum einen besteht für Altversicherte
(Vertragsschluss vor dem 01.01.2009) erstmals die
Möglichkeit, unter Mitnahme von Alterungsrückstellungen den Versicherer
zu wechseln. Dies geschieht zunächst durch Wechsel in den Basistarif
eines anderen Versicherers. Hierdurch wird der versicherten Person die
Möglichkeit eröffnet, nach einer Wartezeit von 18 Monaten in den
Vollkostentarif des neuen Unternehmens zu wechseln.
Zum anderen besteht auch die Möglichkeit des Wechsels in den
Basistarif des eigenen Versicherers unter Mitnahme aller
Alterungsrückstellungen. Die versicherten Personen müssen in beiden
Fällen bis zum 30.06.2009 reagieren, um Ihre Rechte wahrzunehmen.
- Was ist der Basistarif? Was sind die Leistungsinhalte?
- Für wen ist der Basistarif eine gute Alternative?
- Welche erste Erfahrungen mit Wechselwilligen gibt es bereits?
- Welche Zusatzversicherungen werden angeboten?
- Wie hoch ist der Übertragungswert?
- In welchen Bereichen ist der Basistarif weiter gehender als jeder Vollkostentarif und umgekehrt?
Nur wer die Antworten auf diese und weitere Fragen kennt, kann einer
Haftung aus fehlerhafter Beratung entgehen und zum Basistarif und zum
Wechsel des Versicherers umfassend beraten.
Ein Programm der Veranstaltung mit Anmeldungsmöglichkeit finden Sie hier.