Für gesetzlich krankenversicherte Selbständige entfällt ab 01.01.2009 das Krankengeld.
Für die Existenzabsicherung ist es für Selbständige dringend zu empfehlen, ein Krankengeld zu vereinbaren, denn es ist in der Regel die einzige Geldquelle, die bei länger andauernder Krankheit (aber vor Eintritt von Berufsunfähigkeit) den Lebensunterhalt sicherstellt.
Bislang war es den gesetzlichen Krankenkassen freigestellt, ob sie Ihren freiwilligen Mitgliedern die Absicherung eines Krankengeldes anbieten oder nicht. Ab 01.01.2009 müssen alle Krankenkassen einen entsprechenden Tarif anbieten. Dabei handelt es sich um einen Wahltarif, bei dessen Abschluss das Mitglied 3 Jahre an diesen Tarif, und somit auch an die Krankenkasse gebunden ist. Der Beitrag richtet sich nach der Höhe des benötigten Krankengeldes und nach dem Alter.
Tipp:
Sprechen Sie Ihre Krankenkasse auf die Angebote an. Achten Sie dabei darauf, dass die Leistungen ausreichend sind. So ist z.B. der Tarif Start-Up der Techniker für Existenzgründer keineswegs zu empfehlen. Es ist der einzige Tarif der Techniker, über den Existenzgründer ihr Krankengeld bei der Techniker absichern können. Sie erhalten Krankengeld für max. 12 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Das ist definitiv zu wenig.
Bislang wurde ein Krankengeld bis max. 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt. Solche Tarife sind sinnvoll und werden von den meisten Krankenkassen auch angeboten. Ob Sie das Krankengeld erst ab dem 43. Tag oder – falls ihr Krankenversicherer dies anbietet – bereits zuvor oder aber auch erst ab einem späteren Zeitpunkt absichern, hängt von Ihren persönlichen finanziellen Reserven ab.
Da für gesetzlich Versicherte nach wie vor der Krankenversichererwechsel möglich ist , sollte man auch die vernünftige Absicherung des Tagegeldes als Entscheidungskriterium für die Wahl der richtigen Krankenkasse heranziehen.
Alternativ kann man das Krankengeld als so genanntes Krankentagegeld bei einem privaten Versicherer absichern. Der Beitrag richtet sich nicht nur nach Alter und Höhe des benötigten Versicherungsschutzes, sondern auch nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person. Ggf. wird der Versicherer einen Vertrag auch gar nicht vereinbaren, wenn die zu versichernde Person zu krank ist.
Wegen der Unterschiede von Beitrag und Leistungen der einzelnen Angebote empfehlen wir zur Entscheidung zwischen den Angeboten der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherungen eine persönliche Beratung bei einem Versicherungsberater.
Verantwortlich: Versicherungsberater Roland Harstorff, Tel. 040 / 72 96 15 15