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Aktuelles - Archiv

Fortbildungsveranstaltung des BVVB, 26.02.2010, Köln

Die stark versicherungsrechtlich geprägte Fortbildungsveranstaltung findet dieses Jahr wieder in Köln statt.

Die Vorträge im Einzelnen:

Für PKV-Versicherte: Gesundheitsreform ist verfassungskonform

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 10.06.2009 bestätigt, dass die Gesundheitsreform 2007 (GKV-WSG) mit Ihren Regelungen für die Private Krankenversicherung (PKV) verfassungskonform ist. Von der PKV-Branche wurden vor allem drei zentrale Punkte dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Zum einen die Wirksamkeit des Basistarifs, dann die Wechselmöglichkeit zu einem anderen Versicherer und schließlich die 3-Jahresregelung, nach der Arbeitnehmer nur dann in die PKV wechseln dürfen, nachdem sie mindestens in drei aufeinander folgenden Jahren ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze nachgewiesen haben. Zu allen Regelungen hatte das BVerfG gesagt, dass sie verfassungskonform sind.

Keine Entwarnung für Arbeitgeber

Haftungsrisiko droht bei arbeitnehmerfinanzierter und gezillmerter betrieblicher Altersversorgung

Durch die Rücknahme des Revisionsantrages vor dem Bundesarbeitsgericht wird das Berufungsurteil des Landesarbeitsgerichtes München (4 Sa 1152/06) vom 15. März 2007 rechtskräftig. Eine Gelegenheit zur letztinstanzlichen Klärung des Sachverhaltes ist damit verpasst. Die Rechtsunsicherheit wirkt fort und sollte von denen, die Verantwortung tragen, beachtet werden. Unüberlegte Entscheidungen bei Arbeitgebern zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) können zurückwirken und existenziell werden.

Arbeitgeber, die rechtssicher die betriebliche Altersversorgung angehen wollen, sollten sich dabei nicht vorrangig auf bilanzielle Erwägungen oder vermeintlich bewährte Erklärungs- und Verkaufsmuster für den Verkauf gezillmerter Tarife stützen.

Wo kein Risiko ist, gibt es auch keinen Spaß – das ist ein mögliches Erklärungsmuster dafür, dass die Branche an der Zillmerung festhält. Dass es anders geht, beweisen wenige Anbieter mit sog. ungezillmerten Tarifen. Das sind solche, bei denen die Vertragskosten nicht weitgehend vorab dem Vertrag belastet werden, sondern Jahr für Jahr entsprechend der Laufzeit abgezogen werden. Zur absoluten Höhe der Vertragskosten ist dadurch noch nichts gesagt. Das ist ein anderes Thema. Ungezillmerte Tarife lassen alle Beteiligten jedoch besser schlafen...

HIS – Versicherer müssen Auskunft geben

Das Hinweis- und Informationssystem (kurz: HIS) der Versicherungswirtschaft wird langsam datenschutzrechtlichen Erfordernissen angepasst.

In HIS werden Kundeninformationen für den Zugriff durch alle Versicherer gespeichert. So war man bislang nie sicher, welche Informationen über einen Verbraucher dort überhaupt vorlagen.

In einem ersten Schritt hat sich der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft nun bereit erklärt, allen Verbrauchern einen Auskunftsanspruch einzuräumen. „Das war lange überfällig“, so Versicherungsberater und Rechtsanwalt Roland Harstorff aus Hamburg. „Jetzt wissen die Verbraucher endlich, welche Informationen dort über sie gespeichert sind und können falsche Einträge löschen lassen.“ Das gilt auch für zu lange gespeicherte Informationen; die Daten sollen automatisch nach 5 Jahren gelöscht werden.

BVVB-Pressemitteilung 17.03.09 Versicherungsberatung ohne Produktverkauf

Die Pressemitteilung vom 17.03.09 Versicherungsberatung ohne Produktverkauf ist Verbraucherschutz wurde per Mail an alle bekannten Medien versandt.
Abgedruckt wurde sie bspw. hier:
17.03.09 Experten.de unter Pressemitteilungen http://experten.de/net/?nav=7&snav=51

BVVB-Pressemitteilung

Versicherungsberatung ohne Produktverkauf ist Verbraucherschutz
 
Die in der Studie „Anforderungen an Finanzvermittler“ im Auftrag des Verbraucherministeriums (BMELV) geforderte Beratung ohne Produktverkauf ist gelebter Verbraucherschutz, erläutert Stefan Albers, Präsident des Bundesverbandes der Versicherungsberater e.V., Bonn.

Gruppenunfallversicherung in Industrie- und Gewerbebetrieben

Neues Urteil vom Bundesfinanzhof erleichtert Zuwendung an Arbeitnehmer

Viele Unternehmen haben für Ihre Arbeitnehmer eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Dabei war immer zu unterscheiden, ob dem Arbeitnehmer ein Direktanspruch eingeräumt wird oder nicht.

Beim Direktanspruch hatte der Arbeitnehmer einen direkten Leistungsanspruch aus der Unfallversicherung gegenüber dem Versicherungsunternehmen. Die Beitragsleistung des Arbeitgebers war beim Arbeitnehmer steuerpflichtiges Einkommen. In der Vergangenheit erfolgte deshalb für diesen Beitragsanteil zumeist die Pauschalbesteuerung. Bei einer so versteuerten Unfallversicherung sollten die Leistungen aus der Unfallversicherung dem Arbeitnehmer steuerfrei zufließen.

Versicherungsberater sind keine Sternendeuter

- Fondspolicen -

Das Auf und Ab der Kurse. Geldvermehrung oder Geldvernichtung?

Zum Jahresanfang versenden viele Lebensversicherungsunternehmen die Jahresstandsmitteilung über bestehende Verträge an ihre Kunden. In den letzten Jahren war das nichts Besonderes und bis auf die Tatsache, dass die Jahre 2003 bis 2007 für die Branche insgesamt Jahre der verhaltenen Konsolidierung auf niedrigem Niveau waren, ist dies keiner besonderen Erwähnung wert.

Mit dem Jahreswechsel 2008/2009 ist jedoch eine neue Qualität der Unsicherheit bei den Kunden wieder aufgetaucht, bei der zunehmend auch die Versicherungsberater nach Lösungsmöglichkeiten gefragt werden.

Fachtagung des BVVB am 06.02.2009 in Köln

Die jährliche Fachtagung des BVVB findet dieses Jahr in Köln statt. Schwerpunkte der Veranstaltung werden Informationen rund um den Berufsstand des Versicherungsberaters und der Basistarif der privaten Krankenversicherung sein.

Was darf ein Versicherungsberater und was darf er nicht. In den Fachmedien kursieren unterschiedliche Auffassungen über das erlaubte Tätigkeitsfeld, und dies obwohl oder vielleicht auch gerade weil seit Mai 2007 erstmalig die den Versicherungsvermittlern erlaubten und die dem Versicherungsberater vorbehaltenen Tätigkeiten gesetzlich normiert sind. Ein Blick in die Gewerbeordnung zeigt, dass das Tätigkeitsfeld des Versicherungsberaters sehr umfassend ist, insbesondere ist ihm im Gegensatz zum Makler die außergerichtliche Beratung im Schadensfall erlaubt. Eine detaillierte Beschreibung des Tätigkeitsfeldes des Versicherungsberaters – auch in Abgrenzung zum Versicherungsmakler – leitet den ersten Schwerpunkt ein.

Selbständigen droht Versorgungslücke bei Krankheit

Für gesetzlich krankenversicherte Selbständige entfällt ab 01.01.2009 das Krankengeld.

Für die Existenzabsicherung ist es für Selbständige dringend zu empfehlen, ein Krankengeld zu vereinbaren, denn es ist in der Regel die einzige Geldquelle, die bei länger andauernder Krankheit (aber vor Eintritt von Berufsunfähigkeit) den Lebensunterhalt sicherstellt.



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