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Aktuelles - Archiv

Berufsunfähigkeitsversicherungen

„Rürup-Rente“ als Vehikel zur Absicherung der Arbeitskraft – zu teuer!

Statistisch gesehen wird jeder vierte Berufstätige lange vor dem normalen Altersrentenbeginn erwerbsgemindert und muss aus dem Berufsleben ausscheiden. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet für so einen Fall allenfalls einen „Notnagel“. Private Vorsorge ist notwendig, ganz besonders wichtig für junge Menschen – der Verlust der Arbeitskraft ist ein Existenz bedrohendes Risiko, dass alle weitere Lebensplanung zunichte machen kann.

Von vielen Versicherungsvermittlern wird die Berufsunfähigkeitsrente sehr gerne in Kombination einer sog. „Rürup-Rente“ angeboten. Noch schlimmer ist der Umstand, dass bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen in solche Verträge umgewandelt werden. Das Argument, das wir alle gerne hören heißt: „Steuern sparen“. Regelmäßig werden dem Versicherungsberater Georg Pitzl derartige Verträge zur Prüfung vorgelegt.

Wechsel in der PKV erleichtert

Tarifstrukturzuschlag der Allianz beim Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung unzulässig

Pressemitteilung des BVVB - Warnung vor Billigangeboten in der Krankenzusatzversicherung

Viele Verbraucher wünschen sich eine zusätzliche Krankenversicherung als Ergänzung zu ihrer Gesetzlichen Krankenkasse. So eine Erkenntnis von unabhängigen Versicherungsberatern, die im Bundesverband der Versicherungsberater e.V. (BVVB) zusammengeschlossen sind. Der Bundesverband der Versicherungsberater e.V. warnt jedoch vor Billigangeboten, die vermehrt von Versicherungsgesellschaften und Vermittlern angeboten werden.

Fortbildungsveranstaltung des BVVB, 26.02.2010, Köln

Die stark versicherungsrechtlich geprägte Fortbildungsveranstaltung findet dieses Jahr wieder in Köln statt.

Die Vorträge im Einzelnen:

Checkheft Altersvorsorge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozials hat ein Checkheft Altersvorsorge herausgegeben. Es wird in kurzen verständlichen Sätzen informiert über den sinnvollsten und sichersten Weg, keine Fehlentscheidungen bei der Altersvorsorge zu treffen.

Von erheblicher Bedeutung ist dabei, dass Sich der Kunde im Klaren darüber ist, wer sein Gegenüber ist und welchen Geldzufluss er durch die Beratungsleistung erhält. Nur so kann der Kunde entscheiden, ob er seine Altersvorsorge einem provisionsabhängigen Versicherungsvermittler (Makler und Vertreter)  oder einem Versicherungsberater anvertraut.

Das Checkheft kann man im Ministerium für Arbeit und Soziales bestellen oder kostenfrei als pdf herunterladen.

Für PKV-Versicherte: Gesundheitsreform ist verfassungskonform

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 10.06.2009 bestätigt, dass die Gesundheitsreform 2007 (GKV-WSG) mit Ihren Regelungen für die Private Krankenversicherung (PKV) verfassungskonform ist. Von der PKV-Branche wurden vor allem drei zentrale Punkte dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Zum einen die Wirksamkeit des Basistarifs, dann die Wechselmöglichkeit zu einem anderen Versicherer und schließlich die 3-Jahresregelung, nach der Arbeitnehmer nur dann in die PKV wechseln dürfen, nachdem sie mindestens in drei aufeinander folgenden Jahren ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze nachgewiesen haben. Zu allen Regelungen hatte das BVerfG gesagt, dass sie verfassungskonform sind.

Keine Entwarnung für Arbeitgeber

Haftungsrisiko droht bei arbeitnehmerfinanzierter und gezillmerter betrieblicher Altersversorgung

Durch die Rücknahme des Revisionsantrages vor dem Bundesarbeitsgericht wird das Berufungsurteil des Landesarbeitsgerichtes München (4 Sa 1152/06) vom 15. März 2007 rechtskräftig. Eine Gelegenheit zur letztinstanzlichen Klärung des Sachverhaltes ist damit verpasst. Die Rechtsunsicherheit wirkt fort und sollte von denen, die Verantwortung tragen, beachtet werden. Unüberlegte Entscheidungen bei Arbeitgebern zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) können zurückwirken und existenziell werden.

Arbeitgeber, die rechtssicher die betriebliche Altersversorgung angehen wollen, sollten sich dabei nicht vorrangig auf bilanzielle Erwägungen oder vermeintlich bewährte Erklärungs- und Verkaufsmuster für den Verkauf gezillmerter Tarife stützen.

Wo kein Risiko ist, gibt es auch keinen Spaß – das ist ein mögliches Erklärungsmuster dafür, dass die Branche an der Zillmerung festhält. Dass es anders geht, beweisen wenige Anbieter mit sog. ungezillmerten Tarifen. Das sind solche, bei denen die Vertragskosten nicht weitgehend vorab dem Vertrag belastet werden, sondern Jahr für Jahr entsprechend der Laufzeit abgezogen werden. Zur absoluten Höhe der Vertragskosten ist dadurch noch nichts gesagt. Das ist ein anderes Thema. Ungezillmerte Tarife lassen alle Beteiligten jedoch besser schlafen...

HIS – Versicherer müssen Auskunft geben

Das Hinweis- und Informationssystem (kurz: HIS) der Versicherungswirtschaft wird langsam datenschutzrechtlichen Erfordernissen angepasst.

In HIS werden Kundeninformationen für den Zugriff durch alle Versicherer gespeichert. So war man bislang nie sicher, welche Informationen über einen Verbraucher dort überhaupt vorlagen.

In einem ersten Schritt hat sich der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft nun bereit erklärt, allen Verbrauchern einen Auskunftsanspruch einzuräumen. „Das war lange überfällig“, so Versicherungsberater und Rechtsanwalt Roland Harstorff aus Hamburg. „Jetzt wissen die Verbraucher endlich, welche Informationen dort über sie gespeichert sind und können falsche Einträge löschen lassen.“ Das gilt auch für zu lange gespeicherte Informationen; die Daten sollen automatisch nach 5 Jahren gelöscht werden.

BVVB-Pressemitteilung 17.03.09 Versicherungsberatung ohne Produktverkauf

Die Pressemitteilung vom 17.03.09 Versicherungsberatung ohne Produktverkauf ist Verbraucherschutz wurde per Mail an alle bekannten Medien versandt.
Abgedruckt wurde sie bspw. hier:
17.03.09 Experten.de unter Pressemitteilungen http://experten.de/net/?nav=7&snav=51

BVVB-Pressemitteilung

Versicherungsberatung ohne Produktverkauf ist Verbraucherschutz
 
Die in der Studie „Anforderungen an Finanzvermittler“ im Auftrag des Verbraucherministeriums (BMELV) geforderte Beratung ohne Produktverkauf ist gelebter Verbraucherschutz, erläutert Stefan Albers, Präsident des Bundesverbandes der Versicherungsberater e.V., Bonn.



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